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Wir weisen Sie darauf hin, dass..

die bei uns erhältlichen Hanfpflanzen ausschließlich als Zierpflanzen zu verwenden sind. In Österreich unterliegen THC hältige Bestandteile der Cannabispflanze insbesondere die Blütenstände den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes (SMG). Die Pflanze benötigt daher mindestens 18 Stunden Beleuchtung um das entstehen von THC haltigen Pflanzenteilen zu verhindern. 

 

Die Einstufung von Cannabis als Suchtgift im Sinne des Gesetzes stützt sich auf das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel. Nach dem Gesetz ist zu bestrafen, wer Cannabis erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft. Da der Konsum den (wenn auch nur vorübergehenden) Besitz (Gewahrsam) des Stoffs voraussetzt, fällt auch er automatisch unter die Liste der Straftatbestände.

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